Rechte und Pflichten von Gast und Vermieter
Spielregeln für Urlaub auf dem Ferienhof Ratjen
- Zustandekommen des Mietvertrages: Der Gast bucht eine Ferienwohnung per E-Mail oder Telefon und erhält eine Buchungsbestätigung per E-Mail oder Post. Er/Sie wird gebeten, alle Daten zu prüfen und sich bei Unklarheiten an den Vermieter (Ferienhof Ratjen) zu wenden. Ansonsten wird von der Richtigkeit des Vertrages ausgegangen. Die Anzahlung hat innerhalb von 14 Tagen nach Buchungsbestätigung zu erfolgen.
- Anreise/ Abreise: Die gebuchte Ferienunterkunft steht am Anreisetag spätestens ab 15.30 Uhr zur Verfügung. Die Abreise muss bis spätestens 10.30 Uhr erfolgen.
- Nutzung: Das Ferienobjekt wird dem Gast für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen vereinbarten Personenzahl belegt werden.
- Rücktritt/ Stornierung durch den Gast: Bei Rücktritt des Gastes vom Mietvertrag werden 100,- € als Bearbeitungsgebühr pro Buchung einbehalten. Der Gast ist bei Buchungsrücktritt außerdem verpflichtet, einen Teil der Miete als Entschädigung zu zahlen. Die Stornierung hat auf jeden Fall schriftlich zu erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach folgenden Kriterien:
- Bis 90 Tage vor Anreisedatum kostenfrei (nur Bearbeitungsgebühr)
- Bis 21 Tage vor Anreisedatum 50% des Vertragspreises
- Ab 21 Tage vor Anreisedatum 80% des Vertragspreises
Die Entschädigung entfällt, wenn zu gleichen Bedingungen ein Ersatzmieter gefunden wird. Dies kann sowohl durch den Gast als auch durch den Vermieter erfolgen.
- Pflege der Ferienwohnung: Der Gast verpflichtet sich, mit der ihm überlassenen Wohnung pfleglich umzugehen, eventuelle Schäden zu melden und für diese aufzukommen. Das Rauchen ist in den Wohnungen nicht gestattet..
- WLAN-Nutzung: Das vorhandene Wlan kann von den Gästen genutzt werden. Der Vermieter stellt den entsprechenden Zugangscode bei Anreise zur Verfügung. Die Internetnutzung geschieht auf eigene Gefahr, insbesondere haftet der Vermieter nicht für etwaige Gerätebeschädigungen des Gastes z. B. durch Virenbefall/ Trojaner. Der Gast hat bei der Nutzung des Wlans die Rechtsordnung, insbesondere Vorgaben des Strafrechts und des Jugendschutzes zu beachten.
- Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand ist Neumünster.